Renate Heine • ö.b.u.v. Sachverständige
Ein Objekt - im vorliegenden Fall ein Grundstück - hat von sich aus keinen Wert, dieser nimmt erst als Ergebnis einer „Subjekt-Objekt-Beziehung“ Gestalt an.
Ein Objekt - im vorliegenden Fall ein Grundstück - hat von sich aus keinen Wert, dieser nimmt erst als Ergebnis einer „Subjekt-Objekt-Beziehung“ Gestalt an.