Die Sachverständige
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt.
Um eine qualifizierte Sachverständigentätigkeit nachzuweisen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Öffentlich bestellte Sachverständige haben vor einer bestellenden Kammer (Architekten- und Ingenieurkammern, Industrie- und Handelskammern) für das Fachgebiet, für welches sie bestellt sind, ihre besondere und überdurchschnittliche Sachkenntnis nachgewiesen.
Zudem werden öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, ihre Tätigkeit unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei auszuüben.
Des Weiteren werden öffentlich bestellte Sachverständige geprüft, ob sie vertrauenswürdig und integer sind.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält ein Gutachten von hoher Qualität - in Deutschland ebenso wie im europäischen Binnenmarkt.
Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Architektenkammer NRW in Düsseldorf im September 2007.